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Wenn Du während der Bewährungszeit wieder eine Straftat begehst, musst Du erneut vor Gericht. Das Gericht spricht dann auch mit der Bewährungshilfe über Dich und Deine Situation. Hat das Gericht ein gutes Bild von Dir, bekommst Du vielleicht noch
einmal eine Chance zur Bewährung. Hast Du beispielsweise nicht oder selten und unmotiviert mit der Bewährungshilfe zusammen gearbeitet oder hast Du Dir erteilte Auflagen oder Weisungen nicht oder nicht vollständig erfüllt, dann musst Du damit rechnen, dass Du eine Jugendstrafe ohne Bewährung bekommst.

Während der Bewährungszeit musst Du also unbedingt darauf achten, Dich von allen möglichen Straftaten fernzuhalten!

Zusätzlich zur Bewährung kann das Gericht Dir bestimmte Auflagen und Weisungen erteilen (Bsp.: sozialer Trainingskurs, Beratungsgespräche, etc.). Was das genau ist, kannst Du unter „Das Urteil und was es für Dich bedeutet“ noch einmal nachlesen.

Wichtig ist, dass Du diese Auflagen und Weisungen unbedingt befolgst. Du musst sie machen! Verstößt Du gegen sie, kann das Gericht die Bewährung zurücknehmen und Du musst vielleicht in die Jugendanstalt. Raten auf Geldauflagen, die Du bis dahin schon
gezahlt hast, verfallen dann!

Wenn das Gericht Dir eine Bewährung gibt, legt es gleichzeitig die Dauer der Bewährungszeit fest. Diese beträgt normalerweise zwei Jahre, kann aber auch verkürzt oder unter bestimmten Umständen verlängert werden. Außerdem bestimmt das Gericht, wie lange Du mit der Bewährungshilfe zusammenarbeiten
sollst. Bekommst Du Dein Leben früher wieder in den Griff, kann die Zeit der Betreuung auch früher beendet werden.


Vielleicht denkst du Dir, dass Bewährungshilfe eh nichts bringt und Du alles alleine in den Griff bekommst. Wenn Du jedoch erst gar nicht zur Bewährungshilfe gehst oder den Kontakt abbrichst, wird sie versuchen, Dich per Telefonat oder Brief irgendwie
an den Tisch zu bekommen. Reagierst Du darauf nicht, wird das Gericht informiert und Du musst wahrscheinlich noch einmal dort erscheinen. Dort hast Du die Möglichkeit zu erklären, warum Du weggeblieben bist. Das Gericht kann gegen Dich bis zu vier Wochen Arrest anordnen, wenn Du keinen Kontakt zur Bewährungshilfe aufnimmst oder den Kontakt abbrichst und zu befürchten ist, dass Du neue Straftaten begehst. Schlimmstenfalls kann sogar Deine Bewährung widerrufen werden, so dass Du dann doch in die Jugendanstalt musst.

Also: Geh hin!

Bestimmt fragst Du Dich, wer Dein Bewährungshelfer oder Deine Bewährungshelferin ist und ob er oder sie Dir überhaupt helfen kann. Die Aufgabe von Bewährungshelfern ist, straffällige Menschen, also Dich, während der Bewährungszeit zu unterstützen.
Mit der Bewährungshilfe zusammen entwirfst Du einen Plan, wie Du wieder ein geordnetes Leben führen kannst.

Während der Bewährungszeit bist Du nicht allein. Der Bewährungshelfer oder die Bewährungshelferin ist ein erfahrener Mensch, der Dir bei fast allem helfen kann. Für alle Probleme gibt es eine Lösung!

Die Bewährungshilfe hilft Dir:

  • schwierige Schreiben vom Amt zu verstehen
  • einen Lebenslauf zu schreiben, damit Du Dich für eine Arbeit bewerben kannst
  • eine Wohnung für Dich zu finden
  • Deine Schulden in den Griff zu bekommen
  • …und bei vielem anderen mehr!

Mach Dir zunächst folgendes klar: Mit der Bewährung „entkommst“ Du der Haftanstalt. Du bekommst die Chance, wieder ein vernünftiges Leben in Freiheit zu führen. Nutze diese Gelegenheit und beweise dem Gericht, dass es mit seiner Entscheidung richtig
lag!

Zuständig für Deine Bewährung ist in Niedersachsen der AJSD (Ambulanter Justizsozialdienst). Auf der Internetseite des AJSD www.ajsd.niedersachsen.de findest Du unter „Service“ eine Übersicht zu Büros in Deiner Nähe mit Adressen und Telefonnummern.