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Wenn Du nach mindestens zwei Jahren Haft und vollständiger Verbüßung der Jugendstrafe entlassen wirst, tritt in aller Regel Führungsaufsicht ein. Das heißt: für einen vom Gericht festgelegten Zeitraum von zwei bis fünf Jahren musst Du regelmäßig einen Bewährungshelfer
aufsuchen. Er erwartet von Dir, dass Du ihm Einblick in Deine Lebensverhältnisse gewährst. Er wird darauf achten, dass Du den gerichtlichen Weisungen nachkommst und nicht erneut straffällig wirst.


Wenn Du einen Teil der Haftstrafe hinter Dich gebracht hast, kannst Du vorzeitig auf Bewährung entlassen werden. Unter Beachtung der Bewährungsauflagen kannst Du Dein Leben in Freiheit wieder selbst bestimmen. Besonders wichtig ist es, die Bewährungshilfe
zu kontaktieren. Sie kann Dich bei der Einhaltung Deiner Bewährungsauflagen unterstützen.

Ob eine vorzeitige Entlassung in Frage kommt, wird regelmäßig überprüft. Die Entscheidung hängt vor allem davon ab, ob Du Dich während der Zeit in der Anstalt ordentlich benommen hast und wieder Teil der normalen Welt sein kannst.


Wenn das Gericht eine Jugendstrafe ohne Bewährung anordnet, ist damit gemeint, dass Du in eine Jugendanstalt – also ein Jugendgefängnis – musst. Das stellt die härteste Maßnahme des Gerichts dar, auf Deine Straftat zu reagieren. Eine Jugendstrafe,
die länger als zwei Jahre dauert, kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Musst Du eine Jugendstrafe verbüßen, bist Du vorbestraft!

Warum wurde so geurteilt?

  • Du hast eine schwerwiegende Straftat begangen, z. B. ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr.
  • Du hast gegen Bewährungsauflagen verstoßen.
  • Du stellst in Freiheit für andere Menschen eine Gefahr dar.
  • Es gibt keinen anderen geeigneten Ort, um Dich zu bessern.

Läuft es für Dich gut, kann die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Wann bekomme ich eine Bewährung?

Ob eine Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, hängt stark von Dir selbst ab. Denn: Bei dieser Entscheidung berücksichtigt das Gericht

  • Deine Persönlichkeit,
  • Dein Vorleben,
  • Die Umstände deiner Tat,
  • Dein Verhalten nach der Tat,
  • Deine aktuellen Lebensverhältnisse und
  • die Erwartungen des Gerichts an Dich während der Bewährungszeit.
  • Mit einer Bewährung zeigt das Gericht sein Vertrauen in Dich und erwartet, dass Du Dich positiv veränderst. Du solltest dies als große Chance sehen, da Du in Deinem gewohnten Umfeld bleiben darfst und zusammen mit der Bewährungshilfe und/oder
    Deinen Eltern zurück zu einem geordneten Leben kommen kannst.

    Die Jugendstrafe bedeutet, dass Du für eine längere Zeit in eine Jugendstrafanstalt musst. Es ist die härteste Maßnahme, die das Jugendgericht Dir erteilen kann. Eine Jugendstrafe beträgt mindestens sechs Monate und bei besonders schweren Taten bis zu zehn Jahre.

    Jugendstrafen bis zu zwei Jahren können aber zur Bewährung ausgesetzt werden. Es kann auch sein, dass Du eine
    Bewährung ohne Jugendstrafe erhältst. Das Gericht stellt zwar fest, dass Du an der Tat schuld bist, es traut Dir aufgrund Deines bisher gezeigten Verhaltens jedoch zu, wieder auf die richtige Bahn zu kommen. Wenn Du Dich an die Auflagen
    des Urteils hältst und keine neue Straftat begehst, wird Deine Schuld nach der Bewährungszeit getilgt – Du bist dann nicht vorbestraft!


    Beim Jugendarrest musst Du für eine kurze Zeit in einer Jugendarrestanstalt „einsitzen“. Damit soll Dir gezeigt werden, dass Du eine Grenze
    überschritten
    hast. Dieser Arrest kann von einem Wochenende bis zu 4 Wochen dauern. Während dieser Zeit wirst Du Dich mit Deiner Tat auseinandersetzen.


    Was einzelne Weisungen und Auflagen für Dich bedeuten, erfährst Du hier.

    Täter-Opfer- Ausgleich

    In einem Täter-Opfer- Ausgleich geht es hauptsächlich darum, dass der Konflikt zwischen dem oder der Geschädigten und Dir besprochen wird. Gemeinsam sucht ihr nach Möglichkeiten, die Tat wieder gutzumachen – also auszugleichen.

    Entscheidend ist dabei, dass Du – auf eine ehrliche Art und Weise – Reue für Deine Tat zeigst und aktiv an einer Wiedergutmachung arbeitest. Dies kann ein gemeinsames Gespräch mit Entschuldigung oder auch ein Geschenk von Dir an das Opfer sein. So
    etwas kann sich im Verfahren strafmildernd auswirken!

    Beratungsgespräche vereinbaren

    Steckst Du gerade in einer Krise und siehst keine Perspektive für Dich, ist es wichtig, Dir Rat und Unterstützung zu holen. In Beratungsgesprächen werden Dir von erfahrenen Menschen Wege aufgezeigt, wie Du Deine Probleme lösen kannst. Die Anzahl dieser
    Gespräche wird vom Gericht festgelegt. Du musst sie wahrnehmen – und sie werden Dir ganz sicher helfen!

    Betreuungsweisung

    Erteilt Dir das Gericht eine Betreuungsweisung, erkennt das Gericht, dass Du Dich in einer besonders schwierigen Situation befindest, aus der Du möglicherweise nicht alleine rauskommst. Zur Hilfe wird Dir für einen bestimmten Zeitraum ein Betreuungshelfer
    zur Seite gestellt. Durch eine regelmäßige Zusammenarbeit mit ihm könnt ihr gemeinsam Deine nächsten Schritte planen und versuchen, die Probleme mit den Eltern, der Schule, dem Freund, der Freundin oder der Ausbildungsstelle zu klären.

    Der Betreuungshelfer oder die Betreuungshelferin berichtet dem Gericht in regelmäßigen Abständen über Eure Zusammenarbeit. Darin liegt für Dich eine große Chance!

    Arbeitsleistungen

    Die Arbeitsleistungen sind gemeinnützige Tätigkeiten, die Du nach der Schule oder am Wochenende erbringen musst. Das Gericht legt dabei genau die Anzahl der Stunden fest. Die Jugendgerichtshilfe schreibt Dir, wo Du arbeiten sollst und wer Deine Ansprechpartner
    sind. In der Regel findet die Arbeit in einer gemeinnützigen Einrichtung statt. Du kannst eigene Vorschläge machen, wo Du die Stunden abarbeiten möchtest.

    Sozialer Trainingskurs

    Im Sozialen Trainingskurs geht es darum, in einer Gruppe zu lernen, dass Gewalt keine Probleme löst. Du lernst dabei, künftig besser mit Gewaltsituationen umzugehen und friedliche Lösungen zu entwickeln. Ein solcher Kurs dauert von drei bis zu sechs
    Monaten. Damit Dir das auch etwas bringt, wirst Du von der Gruppe und der Kursleitung unterstützt.

    Geldauflage

    Das bedeutet, dass Du eine festgelegte Summe an eine soziale Einrichtung zahlst, die Dir das Gericht nennt. Eine Geldauflage wird Dir nur dann auferlegt, wenn Du selbst Geld verdienst und Dir zugemutet werden kann, den Betrag zu zahlen. Wenn Du die
    Geldauflage nicht zahlen kannst, musst Du das dem Gericht mitteilen (auch wenn Du erst nach dem Urteil in Geldnot gerätst). Sprich darüber auch mit der Jugendgerichtshilfe – sie kann beim Gericht eine Änderung anregen.


    Weisungen sind Maßnahmen, die das Gesetz vorsieht, um auf eine Straftat erzieherisch zu reagieren. Sie gelten nicht als „Strafe“. Es sind eher Schritte, die Deine Lebensführung positiv beeinflussen sollen (z.B.: Freizeitarbeit, Trainingskurse,
    Betreuung). Auflagen sind schon etwas schärfere Maßnahmen, die Dir Deine Tat besonders bewusst machen sollen (z.B.: Geldauflage, die Du zahlen musst).

    Für alle Weisungen und Auflagen gilt: Ordnet das Gericht sie an, musst Du sie ausnahmslos erfüllen!