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Wenn Du mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden bist, kannst Du dagegen Berufung einlegen und es von dem zuständigen Landgericht überprüfen lassen. Dann findet nochmal eine Verhandlung statt. Du brauchst dies nicht zu begründen.

Wenn DU meinst, dass das Gericht Rechtsfehler gemacht hat, kannst Du gegen das Urteil Revision einlegen. Dann überprüft das Oberlandesgericht das Urteil. Eine neue Verhandlung findet nicht mehr statt.

Ob Du Dich wirklich gegen das Urteil wenden willst und was Du dabei im Einzelnen zu beachten hast, solltest Du unbedingt mit Deiner Verteidigerin oder Deinem Verteidiger besprechen, wenn du eine/n solche/n beauftragt hast. Das Gericht belehrt Dich nach der Verkündung des Urteils in der Hauptverhandlung aber auch über Deine Rechte, gegen das Urteil vorzugehen. Wenn Du dann etwas nicht verstanden haben solltest, frage beim Gericht nach!


Wenn Du ohne Führerschein gefahren bist und erwischt wurdest, kann es passieren, dass das Gericht eine Führerscheinsperre ausspricht. Das heißt, Du darfst für eine vom Gericht bestimmte Zeit keinen Führerschein machen. Drei Monate vor Ablauf dieser Zeit kannst du bei der für Deinen Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf erstmalige Erteilung des Führerscheins stellen. Die für Dich zuständige Fahrerlaubnisbehörde findest Du über eine Suche nach der „Fahrerlaubnisbehörde“ unter Angabe Deines Wohnortes im Internet.

Hast Du schon einen Führerschein, kann Dir das Gericht ihn auch entziehen, wenn Du z.B. betrunken Auto gefahren bist. Drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist kannst Du einen neuen Führerschein beantragen. Dies machst Du ebenfalls bei der für Deinen Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und bringst auch das Gerichtsurteil mit.

Wenn Du betrunken oder unter Drogeneinfluss gefahren bist, musst Du Dich eventuell einer medizinisch-psychologischen Untersuchung („Idiotentest“), einer ärztlichen Untersuchung oder einem Drogentest unterziehen. Es können erhebliche Kosten entstehen.

Während des Verfahrens fallen bestimmte Kosten an, z.B.: Gerichtsgebühren, Kosten für Gutachten, Fahrtkosten, Ausgaben für die Verteidigung. Wer das alles bezahlen muss, erfährst Du in der Hauptverhandlung.

Bei einem Freispruch werden alle Kosten vom Staat übernommen. Wirst Du verurteilt, entscheidet das Gericht, ob Du bezahlen musst. Es wird dabei auch berücksichtigt, wie Deine finanzielle Situation aussieht.

Neben den Verfahrenskosten kann es auch passieren, dass Du die Arztkosten des Opfers zahlen oder Dinge ersetzen musst, die Du kaputt gemacht hast. Mit dem Strafurteil hat dies jedoch nichts zu tun.

Aus diesen ganzen Kosten kann eine ziemlich große Summe entstehen. Hast Du Sorgen, wie Du das bezahlen sollst, sag es vor Gericht und besprich Dich unbedingt mit der Bewährungshilfe. Ihr werdet einen Weg finden!

Alle gerichtlichen Verurteilungen gegen Dich werden erst einmal registriert, und zwar im Strafregister. In dieses Register können aber nur bestimmte Behörden und Gerichte reinschauen.

Wenn Du Dich um eine Ausbildung oder Arbeit bewirbst, kann es sein, dass Dein Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis von Dir haben möchte. Das kannst Du bei einem Bürgeramt in Deiner Nähe beantragen. Im Führungszeugnis steht nicht alles, was
auch im Strafregister steht.

Mit einem Eintrag ins Führungszeugnis musst Du jedoch rechnen, wenn:

  • 1. Du zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt wurdest,
  • 2. wenn Deine Bewährung zurückgenommen wurde,
  • 3. oder Du wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurdest.
Wenn in Deinem Führungszeugnis keine Eintragungen enthalten sind, bist Du nicht vorbestraft!