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In einigen Fällen erhältst Du eine Pflichtverteidigerin oder einen Pflichtverteidiger (eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt), z.B. wenn Dir vorgeworfen wird, ein Verbrechen (z. B. Raub) begangen zu haben, oder wenn Du in Untersuchungshaft genommen werden sollst. Du kannst Dir auch selbst eine Verteidigerin oder einen Verteidiger suchen.

Die Verteidigerin oder der Verteidiger unterstützt Dich während des Strafverfahrens und bespricht mit Dir vor allem auch Dein Verhalten bei Vernehmungen und Terminen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Jugendgerichtshilfe und bei Gericht. Er oder sie ist verpflichtet, alles, was Du erzählst, vertraulich zu behandeln. Nur wenn Du einverstanden bist, darf er oder sie etwas der Staatsanwaltschaft und dem Gericht mitteilen.


Beim Verfahren helfen kann Dir die Jugendgerichtshilfe. Sie ist bei jedem Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende beteiligt.

Bei einem Beratungsgespräch kannst Du von Deiner jetzigen Situationen und Deinen Schwierigkeiten berichten. Besonders wichtig ist, dass Du im Gespräch Initiative zeigst.

Denn: Die Jugendgerichtshilfe schlägt dem Gericht auch die Maßnahme vor, die es ergreifen soll. Das Gericht ist an diesen Vorschlag zwar nicht gebunden, es hört der Jugendgerichtshilfe aber aufmerksam zu.

Die Telefonnummer der Jugendgerichtshilfe Deiner Stadt findest Du, wenn Du „Jugendgerichtshilfe + z.B.: Hannover“ im Internet suchst.


Wenn Du Jugendlicher (14 bis einschließlich 17 Jahre) bist, genießt Du noch einen besonderen Schutz vor der Öffentlichkeit – das heißt: Es dürfen grundsätzlich
keine Zuhörer an Deiner Verhandlung teilnehmen. Zuhörer sind nur in besonderen gesetzlichen Ausnahmefällen gestattet.

Während der Verhandlung und vor dem Gericht solltest Du unbedingt ein paar Regeln beachten:

  • Geh zum Termin!
  • Sei pünktlich und zeig Respekt!
  • Kein Alkohol und keine Drogen!
  • Keine Mütze oder Kapuze auf dem Kopf!
  • Keine kurze Hose!

Kommst du verschlafen, verkatert oder zugedröhnt zum Termin, macht dies beim Gericht und allen anderen Beteiligten einen schlechten Eindruck! Das kann sich negativ für Dich auswirken.

Vor allem darfst Du nicht denken, dass vor der Verhandlung eh‘ schon alles entschieden ist. Denn: Die Jugendgerichte beurteilen nicht nur die Straftat, sondern vor allem auch Dein Verhalten vor und nach der Tat, Deine Anstrengungen, mit dem Leben
klarzukommen, mit der Schule, der Arbeit, der Freizeit.

Du wartest vor dem Gerichtssaal, bis Dein Termin aufgerufen wird. Überlege noch einmal, was Du sagen willst. Schalte auch Dein Handy aus und setz die Kapuze ab! Wird Dein Termin aufgerufen, beginnt das Gericht mit dem Verfahren.

Als erstes wirst Du nach Deinen Personalien gefragt: Name, Alter, Beruf. Du wirst auch nach Deinem Einkommen gefragt, denn z. B. bei einer Geldauflage hängt die Höhe des Betrages davon ab.

Danach liest die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift vor. Verstehst Du etwas nicht, frag nach der Verlesung ruhig nach.

Anschließend fragt Dich der Richter oder die Richterin, ob Du zur Sache etwas sagen willst. Ob Du das willst, solltest Du Dir schon vor der Verhandlung überlegt haben. Du hast auch das Recht, gar nichts zu sagen. Berate Dich darüber am besten mit Deiner Rechtsanwältin bzw. Deinem Rechtsanwalt oder der Jugendgerichtshilfe. Deine eigene Erklärung zu den Tatvorwürfen ist für die Entscheidung des Gerichts sehr wichtig.

Nachdem die Zeugen vernommen wurden, berichtet die Jugendgerichtshilfe über Dich, Deine persönliche Situation und Deine Verhältnisse. Sie empfiehlt dem Gericht, welche erzieherische Maßnahme erteilt werden sollte.

Hast Du gut und vertrauensvoll mit der Jugendgerichtshilfe zusammengearbeitet, kann sich dies jetzt positiv für Dich auswirken!

Danach berichtet die Staatsanwaltschaft. Je nach Beweislage beantragt sie, Dich freizulassen oder eine Strafe bzw. erzieherische Maßnahme zu verhängen. Wenn Du eine Verteidigerin Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt hast, hält er oder sie jetzt einen zusammenfassenden Schlussvortrag über Dich und den Vorwurf.

Am Ende hast Du das letzte Wort, mit dem Du noch einmal zu den Vorwürfen Stellung nehmen und sagen kannst, wie Du jetzt zu Deinem Fehlverhalten stehst. Sag jetzt alles, was Dir wichtig ist. Falls Du vielleicht um Entschuldigung bitten willst,
ist jetzt der richtige Zeitpunkt.

Nachdem alle zu Wort gekommen sind, zieht sich das Gericht zur Beratung zurück. Es denkt noch einmal über alles nach und entscheidet dann.


Hast Du eine Straftat begangen, leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen Dich ein. Ist keine Festnahme erfolgt, erhältst Du als Verdächtige/r von der Polizei eine schriftliche Vorladung zur Vernehmung. Vor der Vernehmung wird Dir erklärt,
welche Tat Dir vorgeworfen wird und gegen welche Strafvorschriften Du damit verstoßen hast. Du wirst über Deine Rechte belehrt werden. In bestimmten Fällen erhältst Du eine Pflichtverteidigerin oder ein Pflichtverteidiger (eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt). Wenn Du eine Verteidigerin oder einen Verteidiger hast, sprich mit ihr oder ihm.

Du kannst Angaben zur Sache machen oder die Aussage verweigern.

Wenn Du Angaben machst, werden diese protokolliert. Lies Dir auf jeden Fall das Protokoll durch und prüfe, ob alles stimmt, bevor Du unterschreibst!

Die
Jugendgerichtshilfe ist für Dich ein weiterer wichtiger Ansprechpartner im Verfahren.


Die Haftrichterin oder der Haftrichter prüft in bestimmten Fällen, ob Du inhaftiert werden musst. Auch hier steht es Dir frei, dich zu der Sache zu äußern, was Du mit Deiner Verteidigerin oder Deinem Verteidiger besprechen solltest. Hast du eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer, kann sie oder er kontaktiert werden. Auch die Jugendgerichtshilfe wird prüfen, ob eine Haft vermieden werden kann.

Denkt der Haftrichter oder die Haftrichterin, dass beispielsweise
Wiederholungs- oder Fluchtgefahr vorliegt, wird ein Haftbefehl gegen Dich erlassen. Wenn nicht, wirst Du erst einmal freigelassen.


Ist die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass noch etwas für die Ermittlung fehlt, kann es sein, dass Du noch einmal zu einer Vernehmung oder einem Gespräch nach dorthin vorgeladen wirst. Dies solltest Du ernst nehmen.

Liegen genug Beweise vor und ist die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass das Verfahren gegen Dich nicht eingestellt werden sollte, erhebt sie Anklage gegen Dich.

In der Anklageschrift teilt Dir die Staatsanwaltschaft mit, welche Straftaten sie Dir vorwirft und wie die Tat passiert sein soll. Damit beantragt die Staatsanwaltschaft beim Gericht, dass ein Verfahren gegen Dich eröffnet wird.

Was Du jetzt tun kannst:

Du hast die Möglichkeit, Dich hierzu in der angegebenen Frist (meistens 7 Tage) beim Gericht schriftlich zu äußern. Dabei kann Dir eine Verteidigerin oder ein Verteidiger oder die Jugendgerichtshilfe helfen. Du kannst Deine Ansichten dem Gericht erklären. Das kann einen guten Eindruck machen, weil Du Dich mit dem Geschehenen auseinandersetzt.